Eine Frage des Vertrauens

Erhöhte Medikamenten-Zuzahlung, gefälschte Gutachten und Ärztemangel –  2014 wurde von den Patienten viel abverlangt. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit bleibt aber unerlässlich.

Foto: fotolia.com
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Für Patienten gab es allerhand Verunsicherung im Jahr 2014. Erst wurden Medikamenten-Zuzahlungen erhöht und dann gab es auch noch Meldungen über gefälschte Medikamentenstudien aus Indien. Wem kann man da noch vertrauen?

Auf der anderen Seite stehen wir  Ärzte. Als Vertragsärzte kümmern  wir uns um die ambulante Versorgung. Und auch wir sind nicht immer zufrieden mit den gesundheitspolitischen Gegebenheiten und Regelungen. 

Und dann ist da noch der  Ärztemangel, von dem man immer so hört und liest. Die Städte in der Region sind ärztlich noch gut versorgt, aber auf den Dörfern finden sich kaum noch Praxisnachfolger. Wir versuchen durch die Schaffung von Strukturen wie unter anderem dem „Medinetz Harz“ die Versorgung der Patienten nicht nur zu gewährleisten sondern weiter zu verbesser. Entscheidend für den Erfolg unserer Arbeit ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patient und Arzt.

Dem Hausarzt kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Er sollte der erste Ansprechpartner sein. Er kennt seine Patienten und oft auch ihre familiären und beruflichen Belastungen. Und der Hausarzt sollte entscheiden, ob und wann eine Überweisung zum Facharzt erforderlich ist.

Bereiten Sie sich auf Ihren Arztbesuch vor mit einer Medikamentenliste, die alles beinhaltet, was Sie einnehmen. Schreiben sie sich Fragen auf, die Sie beantwortet haben möchten und bringen sie vor allem zu den Facharztterminen wichtige Unterlagen und Vorbefunde mit. Diese „Arbeitsteilung“ kann, wenn sie gut funktioniert, Doppeluntersuchungen vermeiden und spart uns allen Zeit.

Und apropos Chipkarte. Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit Lichtbild. Die alte Chipkarte wird nicht mehr akzeptiert – unabhängig vom aufgedruckten Gültigkeitsdatum. Auch Karten mit einem längeren Gültigkeitsdatum dürfen nicht mehr verwendet werden. Gesetzlich krankenversicherte Patienten können nur noch mit der eGK den Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten aufsuchen. Wer bisher keine hat, sollte sich sputen und mit seiner Krankenversicherung in Verbindung setzen. Eine Behandlung wird zwar erfolgen, wer aber innerhalb von zehn Tagen keine gültige Chipkarte vorlegen kann, muss die Behandlung aus der eigenen Tasche  bezahlen.

Und was bringt das neue Jahr?  Wie meinte schon Erich Kästner: „Wird's besser? Wird's schlimmer?, fragt man alljährlich. Seien wir ehrlich: Leben ist immer lebensgefährlich.“

Dr. med. Carola Janschinski